Gebühren

Der Mitgliedsbeitrag beträgt für alle Mitglieder €24,-. pro Halbjahr.

Die Anlagennutzungsgebühr (AG) ist nach Alter und Nutzung gestaffelt und kann durch Ableistung von Gemeinschaftsstunden reduziert werden. EG ist die effektive Gebühr, falls alle anrechnungsfähigen Gemeinschaftsstunden abgeleistet werden.

Die Gebühr beträgt pro Halbjahr:

KategorieAG (€)EG (€)
a)Voltigierer0,000,00Voltigierer sind Mitglieder, die die Anlage nur zur Teilnahme am Voltigierunterricht nutzen.
b)Kinder27,0027,00Kinder sind Mitglieder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres, die die komplette Anlage ohne zeitliche Begrenzung nutzen.
c)Jugendliche207,0027,00Jugendliche sind Mitglieder ab dem 15. bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, die die komplette Anlage ohne zeitliche Begrenzung nutzen.
d)Erwachsene234,0054,00Erwachsene sind Mitglieder ab dem 19. Lebensjahr, die die komplette Anlage ohne zeitliche Begrenzung nutzen.

Jeder Anlagennutzer hat die Möglichkeit, Gemeinschaftsstunden zur Vorbereitung und Durchführung von Vereinsveranstaltungen oder zur Instandhaltung der Anlage zu leisten, oder von einer beliebigen Person ab 15 Jahren leisten zu lassen. Für jede geleistete Gemeinschaftsstunde reduziert sich die Anlagennutzung um € 15,-. Die Ableistung von Gemeinschaftsstunden ist bei den Arbeitseinsätzen gegenüber den Vorstandsmitgliedern nachzuweisen. Bei der Berechnung der Anlagennutzung wird zunächst davon ausgegangen, dass alle anrechnungsfähigen Arbeitsstunden abgeleistet werden. Nicht nachgewiesene Gemeinschaftsstunden werden den Mitgliedern bei der jeweils folgenden Halbjahresabrechnung in Rechnung gestellt.

Maximal werden pro Halbjahr angerechnet:

a)bei Kindern und Voltigierern:0 Gemeinschaftsstunden
b)bei Jugendlichen und Erwachsenen:12 Gemeinschaftsstunden

Die Abrechnung von Reitunterrichten obliegt den Reitlehrern in eigener Verantwortung. Die Unterrichtsgebühr ist von allen Teilnehmern, auch bei Abwesenheit, zu zahlen.

Nichtmitglieder und Mitglieder ohne Anlagennutzung können auf Antrag an den Vorstand eine Genehmigung erhalten, die Anlage stunden- oder monatsweise zu benutzen. Die Gebühr ist vor der Nutzung der Anlage fällig. Die Nutzung durch Gastreiter ist i. d. R. auf maximal 10 Stunden oder 2 Monate pro Kalenderhalbjahr begrenzt. Die Gebühr beträgt zur Zeit im einzelnen:

10,- € / Stunde oder 100,-€ / Monat.

Für die Ausgabe eines Anlagenschlüssels wird ein Schlüsselpfand i. H. v. € 50,00 erhoben und bei Ablieferung des Schlüssels wieder erstattet.

Beitrag und Anlagennutzungsgebühren sind zum 01.01. und zum 01.07. eines jeden Jahres fällig. Bei Neuaufnahme sind die Beiträge und Gebühren zeitanteilig sofort fällig. Beiträge werden grundsätzlich per Bankeinzug beim Mitglied abgebucht. Durch den Eintritt in den Verein erkennt das Mitglied diese Voraussetzung an. Im Einzelfall kann vom Bankeinzug abgesehen werden.

Fällige Beiträge und Gebühren gelten als entrichtet, wenn diese auf dem Konto des Reit- und Fahrvereins Usingen e.V., Frankfurter Volksbank (IBAN: DE68 5019 0000 4101 4353 56, BIC: FFVBDEFF) bzw. in bar beim Schatzmeister eingegangen sind. Wird die Erstellung einer Rechnung gewünscht werden die jeweils aktuellen Portokosten mit in Rechnung gestellt.

Eine Rückerstattung der Beiträge und Gebühren bei Beendigung der Mitgliedschaft erfolgt nicht.

Für Beiträge und Gebühren, die mehr als 2 Monate überfällig sind, sowie für nicht eingelöste Bankeinzüge, wird neben der Belastung des Mitgliedes mit den jeweiligen Bankgebühren, ein Säumniszuschlag von € 5,00 erhoben.

Bei nach dem 28.02. bzw. 31.08. säumigen Mitgliedern entfällt deren Berechtigung zur Nutzung der Anlage.